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| Buchbesprechungen - DVBl.2006, 41 - |
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| Antonis Metaxas
Grundfragen des europäischen Beihilferechts. Beihilfebegriff – Aufsichtsverfahren – Rechtsschutzmöglichkeiten für Konkurrenten des Beihilfeempfängers
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| Die Bedeutung des europäischen Beihilferechts, das heute nahezu auf alle Bereiche des Wirtschaftslebens einwirkt, muss angesichts jüngerer Streitfälle wie derjenigen um den öffentlichen Nahverkehr oder um die Anstaltslast und Gewährträgerhaftung nicht eigens hervorgehoben werden. Vor diesem Hintergrund bedarf die von Philip Kunig
betreute und in der Würzburger Schriftenreihe ›IUS EUROPAEUM‹ erschienene Berliner Dissertation Antonis Metaxas
', die sich einigen ausgewählten ›Grundfragen‹ dieses Rechtsgebiets widmet, keiner weiteren Rechtfertigung. |
| Die Arbeit befasst sich in drei Hauptteilen, umrahmt von einem einleitenden Ersten und einem zusammenfas senden Fünften Teil, mit den im Untertitel angegebenen Schwerpunktthemen. Zunächst geht es dem Autor um eine nähere Konturierung des Beihilfebegriffs. Er tut dies auf der Grundlage der herrschenden Meinung, spricht sich aber für eine vertragssystematisch gebotene Einschränkung jenes extensiven Beihilfebegriffs aus (S. 47 ff.). Entscheidend hierfür ist das Argument, dass nach dem derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts die Wirtschaftspolitik nach wie vor Sache der Mitgliedstaaten ist und die Kommission in ihrer Funktion als Wettbewerbshüterin daher zu einer Respektierung der ›Kompetenz zur Wirtschaftsgestaltung‹ (S. 48) der Mitgliedstaaten verpflichtet sei. Metaxas
spricht sich gegen das Konzept eines ›uneingeschränkten, ausnahmslosen Abbaus‹ von Beihilfen aus und plädiert stattdessen für deren ›Kontrolle und Koordinierung unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsinteresses‹ (S. 30). |
| Der zweite Hauptteil behandelt einerseits den materiellrechtlichen Rahmen und andererseits das Verfahren der Beihilfekontrolle. Er zerfällt demgemäß in zwei Themenkomplexe: Das 1. Kapitel befasst sich schwerpunktmäßig mit den Ausnahmen vom Beihilfeverbot, wie sie in Art. 87 Abs. 2 und 3 EG geregelt sind. Dabei kritisiert der Autor vor allem das nahezu uneingeschränkte Ermessen, das der Kommission bei der Beurteilung der Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt von den Gemeinschaftsgerichten unter Berufung auf die besondere Komplexität der Sachverhalte zuerkannt wird (S. 108 ff.). Entsprechend seiner Tendenz im vorangegangenen Teil spricht sich Metaxas
für eine Intensivierung der gerichtlichen Kontrolldichte aus. Hierfür kann er sich zum einen auf die Überlegung stützen, dass die im deutschen Verwaltungsrecht anzutreffende Unterscheidung zwischen gerichtlich vollständig überprüfbaren Rechtsbegriffen auf der Tatbestandsseite und einer nur eingeschränkten Kontrolle des Ermessens auf der Rechtsfolgenseite im Gemeinschaftsrecht keine Entsprechung findet, so dass eine verstärkte ›Ermessens‹kontrolle durch EuG und EuGH jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint (S. 115 ff.). Zudem kritisiert er die Kontrolldichtereduktion unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes als rechtsstaatlich bedenklich und weist darauf hin, dass im Kartellrecht trotz ähnlicher Komplexität der Vorgänge keine entsprechende Reduktion stattfindet (S. 119 ff.). |
| In den Kapiteln 2 und 3 dieses zweiten Hauptteils befasst sich der Autor mit dem Verfahren der Beihilfekontrolle, wie es in Art. 88 EG (2. Kapitel) sowie in den 1998 und 1999 geschaffenen Durchführungsverordnungen (3. Kapitel) geregelt ist. Er kritisiert hier, neben anderen Dingen, die schwache verfahrensrechtliche Stellung, die Konkurrenten von Beihilfeempfängern nicht nur nach dem EG-Vertrag, sondern auch nach der Verfahrensverordnung aus dem Jahr 1999 nach wie vor zukommt (S. 187 ff.). |
| Dieses Thema wird im dritten Hauptteil weiter ausgeführt, und zwar unter dem Gesichtspunkt der gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten eines Konkurrenten im europäischen Beihilferecht. Hier werden vier Konstellationen näher untersucht: die Nichtigkeitsklage gegen positive Entscheidungen der Kommission nach dem Hauptprüfungsverfahren (2. Kapitel), Nichtigkeits- oder Untätigkeitsklagen im Zusammenhang mit dem Vorprüfungsverfahren (3. Kapitel), die Untätigkeitsklage bei Nichteinleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gem. Art. 88 Abs. 2 Unterabs. 2 EG (4. Kapitel) sowie die Frage eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs bei Verstößen gegen das Durchführungsverbot aus Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EG (5. Kapitel). In diesem Zusammenhang sei besonders hervorgehoben, dass sich Metaxas
– entgegen der Rechtsprechung des EuG – für eine Zulassung der Untätigkeitsklage gegen Entscheidungen der Kommission ausspricht, von einem Vertragsverletzungsverfahren abzusehen (S. 254 ff.). Im Bereich der Staatshaftung plädiert er für den Einsatz dieses Rechtsinstituts zur ›dezentralen‹ Durchsetzung des europäischen Beihilferechts, erkennt aber zutreffend die Schwierigkeiten, die eine Bezifferung des zu ersetzenden Schadens mit sich bringt (S. 272 ff., insbes. S. 286). |
| Wenn man an der Arbeit eines kritisieren möchte, dann das, was der Autor selbst mit dem Begriff der ›Polymorphie‹ (S. 34) kennzeichnet: Die untersuchten Probleme stehen eher in losem Zusammenhang, als dass sie zwingend einander bedingten. Andererseits gelingt es Metaxas
hierdurch, die komplexe Materie des Beihilferechts gerade in ihrer Komplexität abzubilden. Dass er hierbei in Sachen wissenschaftlicher Genauigkeit und sprachlichen Ausdrucksvermögens es an nichts vermissen lässt, ist lobend hervorzuheben. In diesem Sinne ist dem Buch, auf dessen günstigen Preis noch hingewiesen werden soll, eine breite Leserschaft zu wünschen. |
| Wiss. Mitarbeiter Marten Breuer, Potsdam |
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