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Heft 18/2007
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Buchbesprechungen - DVBl.2007, 1158 -
 OECD Nuclear Energy Agency/International Atomic Energy Agency/IAEA

International Nuclear Law in the Post-Chernobyl Period, A Joint Report by the OECD Nuclear Energy Agency and the International Atomic Energy Agency

Die Katastrophe von Tschernobyl ereignete sich am 26. 4. 1986 als Folge der Kernschmelze und der Explosion in Kernreaktor Block 4 in der Ukraine. In welchem Umfang der Unfall von Tschernobyl auf die internationale Rechtsentwicklung des Atomrechts Einfluss genommen hat, wird in einem von der Nuclear Energy Agency (NEA) der Organisation for Economic Co-Operation and Development (OECD) und der International Atomic Energy Agency (IAEA) herausgegebenen Band umfangreich dargelegt. Das Kompendium umfasst 10 Artikel aus der Feder von Personen, die hauptberuflich oder als Berater seit vielen Jahren mit der Materie eng vertraut sind. Lediglich drei Artikel sind neu, während sieben Artikel in dem Zeitraum zwischen 1989–2005 in dem Nuclear Law Bulletin erschienen sind. Die Entstehung einer Anthologie wurde begünstigt, die dem Leser einen profunden Einblick in die Rechtsentwicklung nach der Zäsur durch Tschernobyl gibt, wie sie bisher nicht greifbar gewesen ist.
Der Einstieg in das internationale nukleare Recht wird durch einen systematisch und historisch 20 Jahre in den Blick nehmenden Artikel erleichtert (J. Rautenbach, W. Tonhauser, A. Wetherall; Overview of the International Legal Framework Governing the Safe and Peaceful Uses of Nuclear Energy ). Zutreffend wird darauf verwiesen, dass neben der globalen Wiedergeburt ( ›Renaissance‹ ) der Kernenergie als unabhängige und sichere Energiequelle die Gefahr durch einen international operierenden Nuklearterrorismus heraufzieht, der bedrohliche Schatten wirft (vgl. hierzu: Vereinte Nationen, Bericht des Generalsekretärs vom 27. 4. 2006, Empfehlungen für eine weltweite Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus, A/60/825, S. 44, Nr. 47). Zu den zahlreichen Schritten, die nach Tschernobyl zur Erweiterung des internationalen Rechtsrahmens beitrugen, ist das Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen und Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen zu nennen, das von B. Moser kundig besprochen wird ( The IAEA Conventions on Early Notification of a Nuclear Accident and on Assistance in the Case of a Nuclear Accident or Radiological Emergency ). Einen genauen Überblick über Entstehung und Inhalt des Übereinkommens über nukleare Sicherheit verschafft mit hoher Authentizität O. Jankovitsch-Prevor ( The Convention on Nuclear Saftey ). Instruktiv ist der Überblick zu Inhalt und Entstehung des gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle zu bezeichnen, der aus der Feder von W. Tonhauser/O. Jankowitsch-Prevor ( The Joint Convention on the Safety of Spent Fuel Management and on the Safety of Radioactive Waste Management) stammt.
Allein dem Thema der nuklearen Haftung sind vier Beiträge gewidmet (im Einzelnen von: R. Dussart Desart; B. McRae; O. von Busekist und J. Schwartz ). Der insoweit aktuellste Beitrag ( J. Schwartz; International Nuclear Third Party Liability Law: the Response to Chernobly) zeigt die in vier Stufen verlaufende Rechtsentwicklung auf, die in einer Modernisierung des bestehenden Atomhaftungsrechts und hier vor allem in einer erheblichen Verbesserung des Opferschutzes gipfelt: der finanzielle Haftungsrahmen wird erheblich ausgeweitet, Auszahlungen werden schneller geleistet, transnationale Ansprüche geschädigter Personen sind nun möglich. Ohne auf die Modernisierung der Haftungsübereinkommen, insbesondere der Ergänzung zu dem Pariser Übereinkommen von 2004, den Gemeinsamen Protokollen von 1988, 1997 sowie weiteren finanziellen Sicherungsmaßnahmen (Supplementary Compensation Convention, 1997) eingehen zu können, ist die Feststellung gerechtfertigt, dass 20 Jahre nach dem Ereignis von Tschernobyl weit reichende und für die internationale Staatengemeinschaft bedeutende Schritte auf dem Weg zu einem harmonisierten, effizienten, und transparenten internationalen Atomrecht unternommen wurden. Im Lichte grenzüberschreitender Effekte und im Lichte einer rasch voranschreitenden Internationalisierung des Atomrechts bedarf es – nicht zuletzt zur Neutralisierung des mitunter unbegründeten Misstrauens – einer erheblich stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Prozess internationaler Rechtssetzung. Vertrauen in das der Demokratie wesentliche Rechtsstaatsprinzip gebietet eine umfangreichere Beteiligung der Bürger als es bisher der Fall war, so das zutreffende Fazit von N. Pelzer, dessen lesenswerter Beitrag die Rechtsentwicklungen der letzten 20 Jahre in klarer Diktion und wissenschaftlich breit untersetzt nachzeichnet (Learning the Hard way: Did the Lessons Taught by the Chernobyl Nuclear Accident Contribute to Improving Nuclear Law?). Den Gedanken von N. Pelzer aufgreifend, kann der hier besprochene Band als Informationsschrift verstanden werden, die für nachhaltiges Vertrauen in die Rechtssetzung des internationalen Atomrechts zu werben versteht. Nicht zuletzt die kostenlose Bereitstellung der Schrift ist ein Beleg für den zutreffenden Ansatz einer Beteiligung der Öffentlichkeit in der Informationsgesellschaft.
 Winfried Huck, FH Braunschweig Wolfenbüttel, Fachbereich Recht, Wolfenbüttel


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